Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte (hier: Markenrechte). Sachverhalt: In dieser Sache verlangt der Kläger von dem beklagten Insolvenzverwalter, ihm die Verwertung der an ihn durch die Insolvenzschuldnerin sicherungsübereigneten Markenrechte zu ermöglichen. Entscheidung: […]
Mit Urteil vom 25.05.2016, Az. 2 U 514/15, hat das Thüringer Oberlandesgericht (Jena) in zweiter Instanz entschieden, dass die Verwendung des „HYUNDAI“-Schriftzuges mit dem „HYUNDAI“ Logo den unrichtigen Eindruck erwecke, das werbende Autohaus sei Vertragshändler des genannten Herstellers.