EuGH-Urteil C-460/20: Wann muss Google Links auslisten und Thumbnails löschen? Das können Sie tun:
1) Mandanten-Checkliste: „Google-Auslistung beantragen“ (inkl. Musterstruktur)
A. Vorab klären: Was genau soll entfernt werden?
Bitte notieren / sammeln:
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Suchbegriff(e): z. B. „Vorname Nachname“, ggf. Kombination mit Firma/Ort
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Welche Google-Dienste?
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Websuche (Links/Artikel)
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Bildersuche (Thumbnails/Vorschaubilder)
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Konkrete Treffer (für jeden Treffer):
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URL des Artikels / der Seite
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Screenshot der Google-Ergebnisseite (mit Datum)
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bei Bildern: Screenshot der Bildersuche + ggf. Klickansicht
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B. Welche Begründung passt? (2 typische Fälle)
Fall 1: „Der Artikel enthält falsche Tatsachen“
Nach EuGH (C-460/20) reicht „Das ist falsch!“ nicht. Sie brauchen Belege, die zeigen, dass die Aussage offensichtlich unrichtig ist oder wesentliche Teile offensichtlich falsch sind.
Geeignete Belege (Beispiele):
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Handelsregister-/Vereinsregisterauszüge, offizielle Bescheide
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Verträge, Rechnungen, Korrespondenz (geschwärzt, soweit nötig)
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Pressemitteilungen, Gegendarstellungen, notarielle Feststellungen
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gerichtliche Entscheidungen / einstweilige Verfügungen (wenn vorhanden, ist aber nicht zwingend)
Wichtig: Sie müssen nicht zuerst den Website-Betreiber verklagen. Ein Urteil ist keine Voraussetzung.
Fall 2: „Fotos/Thumbnails sollen raus“
Bei Bildern zählt vor allem der Informationswert des Fotos selbst (nicht primär der Kontext der Website). Sinnvolle Argumente:
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Foto hat keinen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse
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Person ist keine oder nur geringe „Person der Zeitgeschichte“
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Foto wirkt bloßstellend, stark privat, oder führt zu erheblicher Beeinträchtigung
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Thumbnails verstärken den Eingriff, weil Bilder „sofort wirken“
C. Musterstruktur für einen Auslistungsantrag an Google (Textbaustein)
Betreff: Antrag auf Auslistung nach Art. 17 DSGVO / Entfernung von Bild-Thumbnails (EuGH C-460/20)
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Wer bin ich?
Ich bin [Name, ggf. Firma/Position], erreichbar unter [E-Mail]. Die Suche betrifft meinen Namen „[Name]“. -
Welche Suchergebnisse sollen entfernt werden?
Bitte entfernen Sie aus den Suchergebnissen bei der Suche nach „[Name]“ folgende Treffer:
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Treffer 1: [URL]: erscheint bei Suche „[Name]“ am [Datum] (Screenshot beigefügt)
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Treffer 2: [URL]: …
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Bei der Bildersuche bitte entfernen:
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Bild/Thumbnail 1: [Screenshot/URL, falls verfügbar]
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Bild/Thumbnail 2: …
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Warum ist das rechtswidrig bzw. warum überwiegen meine Rechte?
(a) Unrichtige Tatsachenbehauptungen
Der verlinkte Inhalt enthält folgende Tatsachenbehauptung: „…“
Diese Aussage ist offensichtlich unrichtig, weil: [kurz erklären].
Beleg: [Dokument 1], [Dokument 2] (als Anlagen).
(b) Bei Bildern/Thumbnails
Das Thumbnail zeigt mich in folgender Darstellung: [kurz].
Das Bild hat in der Ergebnisliste keinen ausreichenden Informationswert für die Öffentlichkeit und greift stark in meine Persönlichkeitsrechte ein.
Es besteht kein überwiegendes Interesse an der Verbreitung dieses Fotos über die Bildersuche.
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Abwägung der Interessen
Ich bin [keine Person des öffentlichen Lebens / nur begrenzt öffentlich].
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Die Inhalte führen zu [z. B. Rufschädigung, Anfragen, wirtschaftlichen Nachteilen, Belästigungen].
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Die Information ist [falsch / veraltet / unverhältnismäßig prominent auffindbar].
→ Daher überwiegen meine Rechte aus Art. 7 und 8 EU-Grundrechtecharta.
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Bitte um Bestätigung und Frist
Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir innerhalb von [z. B. 14 Tagen, besser genaues Datum nennen] mit, wie Sie entscheiden.
[Name]
Anlagen:
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Screenshots Google-Suche
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Belege zur Unrichtigkeit
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ggf. Identitätsnachweis (falls verlangt)
D. Typische Fehler, die Anträge schwächen
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nur „Rufschädigung“ behaupten, ohne konkrete Folgen/Belege
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keine klare Zuordnung: Welche Aussage ist falsch? Wo steht sie?
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keine Screenshots / keine Fundstellen
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alles angreifen (auch Meinungen/Wertungen), obwohl es um Tatsachen geht
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keine Trennung: Websuche vs. Bildersuche
E. Wenn Google ablehnt: Was sind die nächsten Schritte?
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Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbeauftragten (je nach Land/Bundesland)
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Gerichtliche Geltendmachung (Unterlassung/Auslistung)
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Strategisch: ggf. parallel gegen Inhalteanbieter vorgehen (kann helfen, ist aber nicht Pflicht)