Planinsolvenz: Das Mittel zur Erhaltung Ihres Unternehmens bei Zahlungsschwierigkeiten

Wie können Sie Ihr Unternehmen retten, wenn es in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist? Ein wirksames Mittel bietet das Planinsolvenzverfahren. Bei einer Planinsolvenz wird der Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht direkt mit einem Vorschlag für ein Insolvenzplanverfahren und einem bereits erstellten Insolvenzplan verbunden. Im Insolvenzplan können die Verfahrensbeteiligten in weitgehender Autonomie vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen. Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden. Ziel ist die Sanierung des Unternehmens in der Insolvenz. Hierzu sind vor allem dem Insolvenzplan vorausgehende Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Der Insolvenzplan ist schließlich ein komplexer Vergleich, dem die Mehrheit der Gläubiger, die in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet werden, zustimmen muss.

Welche Vorteile bieten sich?

Für die Gläubiger ist ein Vorteil zum Regelverfahren das wesentlich größere Mitbestimmungsrecht. Hinzu kommt, dass in der Regel höhere Auszahlungsquoten für die Gläubiger übrig bleiben. Schließlich werden die Quoten im Insolvenzplanverfahren meist nach drei bis sechs Monaten nach Verfahrenseröffnung ausgezahlt. In der Regelinsolvenz erfolgt eine Auszahlung oft erst nach Jahren.

Für den Schuldner bietet sich die Möglichkeit, Eigentümer des Unternehmens zu bleiben. Ziel ist die Sanierung und der Erhalt des Unternehmens. Das sichert den beruflichen und wirtschaftlichen Erhalt des Schuldners.

  • Wann lohnt es sich für Sie als Schuldner das Planinsolvenzverfahren durchzuführen?
  • Ihr Unternehmen sollte eine reelle Chance am Markt haben.
    Können Sie die Kosten und Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens so reduzieren, dass eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden kann?
  • Die Geschäftsführung Ihres Unternehmens sollte bei den Arbeitnehmern und Gläubigern noch Vertrauen genießen.
    Haben Ihre Gläubiger ein Interesse an einer Sanierung Ihres Unternehmens?
  • Können alle Beteiligten – Gläubiger und Arbeitnehmer – davon überzeugt werden, sich an der Sanierung zu beteiligen?

Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie glauben, in Zahlungsschwierigkeiten zu sein. Wir besprechen vertraulich und zielorientiert Ihr Anliegen.

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