Thomas Cook ist insolvent: Unterschiede zwischen Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Gibt es Unterschiede zwischen Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen?
Mit Wirkung zum 01.07.2018 wurde die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1, im Folgenden: Richtlinie (EU) 2015/2302) umgesetzt und damit weitere europäische Standards geschaffen.
Was ist eine Pauschalreise?
Als Pauschalreisevertrag wird ein Vertrag bezeichnet, der zwischen dem Reisenden und dem Unternehmer (Reiseveranstalter) abgeschlossen wird und eine Pauschalreise zum Gegenstand hat.
Der Begriff der Pauschalreise wird in § 651 Abs. 2 BGB legaldefiniert. Danach ist eine Pauschalreise eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Bei einer Pauschalreise liegt ein Reisepakt vor.
Was eine Reiseleistung ist, beschreibt § 651a Abs. 3 Nr. 1 – 4 BGB. Hiernach ist eine Reiseleistung entweder die Beförderung von Personen (Nr. 1), die Beherbergung (Nr. 2), die Vermietung von Kraftfahrzeugen (Nr. 3) oder jede andere touristische Leistung (Nr. 4) wie z. B. Vermietung von Sportausrüstungen, Wellnessbehandlungen, Ausflüge, Führungen, Skipässe, Eintrittskarten für Konzerte, Sportveranstaltungen. Wichtig ist allein, dass zwei Reiseleistungen kombiniert werden. Liegen zwei eigenständige Reiseleistungen vor, handelt es sich um eine Pauschalreise. Ob dies der Fall ist, ist anhand der Umstände im Einzelfall zu beurteilen.
Wer ist Reisender?
Reisender ist derjenige, der Vertragspartner des Reiseveranstalters ist oder sein wird. In der Regel ist das ein Verbraucher (§ 13 BGB).
Wer ist Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter ist ein Unternehmer (§ 14 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Unternehmer muss sich nicht als „Reiseveranstalter“ bezeichnen. Maßgeblich ist allein, ob der Unternehmer eine Pauschalreise zusammenstellt und verkauft oder zum Verkauf anbietet. Das bedeutet, dass auch ein Reisebüro, Flugunternehmen oder ein Hotelier Reiseveranstalter sein kann.
Wie wird ein Pauschalreisevertrag geschlossen?
Der Pauschalreisevertrag kommt zustande durch:
– Buchung beim Veranstalter oder einen Vermittler
– Buchung in den Geschäftsräumen des Veranstalters/Vermittlers (z. B. im Reisebüro) oder an einem anderen Ort (z. B. Reisemesse)
– Buchung über eine Verkaufsplattform des Veranstalters/Vermittlers oder über eine andere Internetseite
– telefonische Buchung.