Der Reiseveranstalter muss dafür Sorge tragen, dass Reisende ihren im Voraus gezahlten Reisepreis zurückerhalten, wenn durch seine Zahlungsunfähigkeit Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende den Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern wegen erbrachter Leistungen nachkommen muss, weil der Veranstalter deren Forderungen infolge Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllt hat.
Thomas Cook ist insolvent? Was nun? Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Buchung von der Thomas Cook-Insolvenz betroffen ist. Nicht alle Buchungen wurden storniert.
Mit Wirkung zum 01.07.2018 wurde die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments